Die Antwort vorab: Nach einem unverschuldeten Autounfall haben Sie laut § 249 BGB das Recht auf einen eigenen Sachverständigen – auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers. Das Schadengutachten dokumentiert Unfallschäden zur genauen Ermittlung der Reparaturkosten und sichert Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall, die ohne Gutachten regelmäßig verloren gehen. Die Kosten für ein Kfz-Gutachten liegen zwischen 300 und 1.500 Euro – beim Haftpflichtschaden zahlt die Gegenseite.
Die Faustregel im Schadensfall orientiert sich an der Bagatellgrenze: Liegt der Schaden voraussichtlich über 750 bis 1.000 Euro, haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Unfallgutachten. Diese Grenze ist schneller erreicht, als viele denken – schon ein zerkratzter Stoßfänger mit beschädigtem Parksensor liegt heute oft darüber.
Ein Kfz-Gutachter lohnt sich besonders, wenn:
Gerade der letzte Punkt ist ein verlässliches Signal: Wenn der Versicherer Ihnen von einem eigenen Gutachter abrät oder einen „kostenlosen Besichtigungsservice" anbietet, geht es darum, die Höhe der Schadenssumme klein zu halten – nicht um Ihren Vorteil.
Bei Bagatellschäden unterhalb der Grenze genügt im Allgemeinen ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Kurzgutachten.
1. Unfallstelle sichern und dokumentieren. Warnblinker, Warndreieck, bei Verletzten den Notruf wählen. Machen Sie zur Sicherheit eigene Fotos von Fahrzeugen, Unfallstelle und Kennzeichen – aus mehreren Perspektiven.
2. Daten austauschen. Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallverursachers notieren. Bei unklarer Schuldfrage oder Personenschaden: Polizei hinzuziehen.
3. Nichts vorschnell unterschreiben. Kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle, keine schnelle Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung. Beides kann Ansprüche kosten.
4. Unabhängigen Kfz-Unfall-Gutachter beauftragen. Vor der Reparatur – das Gutachten sichert den Beweis. Der Sachverständige führt die Begutachtung bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an der Prüfstelle durch; die Besichtigung selbst dauert in der Regel etwa 30 Minuten.
5. Gutachten beim gegnerischen Versicherer einreichen. Auf dieser Basis läuft die gesamte Schadensregulierung: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, gegebenenfalls Anwaltskosten.
6. Erst dann den Reparaturauftrag erteilen – oder fiktiv abrechnen (dazu unten mehr).
Viele Unfallgeschädigte kennen ihre Rechte nicht – und verschenken dadurch Geld. Die wichtigsten:
Freie Gutachterwahl. Sie entscheiden, wer den Schaden begutachtet – nicht die gegnerische Versicherung. Deren „Hausgutachter" arbeitet im Interesse seines Auftraggebers. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe arbeitet für Sie und dokumentiert sichtbare und verborgene Schäden.
Kostenübernahme nach § 249 BGB. Die Gutachterkosten gehören zu den erforderlichen Aufwendungen Ihres Schadensersatzanspruchs. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss sie vollständig tragen – ebenso wie Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall. Sie müssen vorab keine Preise vergleichen; das haben mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigt. Details und eine Kostentabelle nach Schadenshöhe finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Kfz-Gutachten?.