Kfz-Gutachten Kosten 2026: Kompletter Ratgeber mit Honorartabelle

Was kostet ein Kfz-Gutachten? Die wichtigsten Fakten

Die Frage nach den Kosten eines Kfz-Gutachtens ist eine der häufigsten, die uns bei Gutachter Netzwerk Deutschland gestellt wird. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von der Schadenshöhe, dem Gutachtentyp und davon, wer die Kosten trägt. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir alles, was du wissen musst – inklusive aktueller Honorartabelle 2026.

Die gute Nachricht vorweg: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) zahlst du als Geschädigter keinen Cent für das Gutachten. Die gegnerische Versicherung muss alle Kosten übernehmen – das ist gesetzlich geregelt.

Aktuelle Honorartabelle 2026 (BVSK-Empfehlung)

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten orientieren sich an der Schadenshöhe. Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) veröffentlicht regelmäßig Honorarempfehlungen, an denen sich die meisten Gutachter orientieren:

Schadenshöhe (netto)GrundhonorarGesamtkosten (inkl. Nebenkosten)
bis 500 €135 – 180 €250 – 350 €
500 – 1.000 €180 – 280 €350 – 500 €
1.000 – 2.500 €280 – 420 €500 – 700 €
2.500 – 5.000 €420 – 580 €700 – 950 €
5.000 – 10.000 €580 – 780 €950 – 1.300 €
10.000 – 15.000 €780 – 920 €1.300 – 1.600 €
15.000 – 20.000 €920 – 1.050 €1.600 – 1.850 €
20.000 – 30.000 €1.050 – 1.250 €1.850 – 2.200 €
über 30.000 €ab 1.250 €ab 2.200 €

Hinweis: Die Tabelle zeigt Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Region, Gutachter und Umfang des Schadens variieren. Nebenkosten umfassen Fahrtkosten, Fotokosten, Schreibkosten und Porto.

Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Die entscheidende Frage für dich als Autofahrer: Musst du das Gutachten selbst bezahlen? Die Antwort hängt von der Schuldfrage ab:

Bei Haftpflichtschaden (du bist unschuldig)

Wenn der Unfallgegner den Schaden verursacht hat, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung dein Gutachten – vollständig und ohne Abzüge. Das umfasst:

Wichtig: Du hast das Recht, einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen – nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen! Die Versicherung darf dir keinen Gutachter "aufdrücken".

Bei Kaskoschaden (du bist schuldig oder Eigenschaden)

Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Eigenschaden (z.B. Hagelschaden, Marderbiss) kommt deine eigene Kasko-Versicherung ins Spiel. Hier gilt:

Privatgutachten (ohne Versicherungsfall)

Wenn du ein Gutachten ohne Versicherungsbezug brauchst (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf), trägst du die Kosten selbst. Typische Anlässe: